Neue EU-Richtlinie zur OBFCM-Auslese

Eine neue EU-Richtlinie verlangt im Rahmen der technischen Fahrzeugüberprüfung ab 20. Mai 2023 das Auslesen der OBFCM-Daten. OBFCM steht für On Board Fuel Consumption Monitoring und gibt Auskunft über die verwendete Menge an Kraftstoff bzw. über die verwendete Menge an Energie des Fahrzeugs. Die Daten werden über eine zentrale, länderspezifische Schnittstelle an die Europäische Kommission übermittelt. Betroffen sind alle Fahrzeuge, sowohl PKW als auch NKW, die ab dem 01.01.2021 zugelassen wurden.

Werkstätten und Prüforganisationen benötigen für die OBFCM-Abfrage ein OBD-Auslesegerät, das mit der entsprechenden Software verbunden ist. AVL DiTEST stellt die erforderliche Hard- und Software ab sofort zur Verfügung.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zum Thema OBFCM

Welche Fahrzeuge sind von der neuen EU-Richtlinie betroffen?

Die OBFCM-Auslese gilt für alle PKW und NKW unabhängig vom Antriebstrang, die ab 01.01.2021 zugelassen wurden.

Ab wann muss ich OBFCM-Daten in meiner Werkstatt auslesen?

Ab 20.05.2023 müssen Werkstätten die entsprechenden OBFCM-Daten zur Verfügung stellen.

Bietet AVL DiTEST dafür eine Lösung an?

Ja, AVL DiTEST stellt eine passende Lösung zur Verfügung. Diese besteht immer aus einer Kombination von Hardware (VCI) und Software (DSS).

In EU-Ländern, in denen bereits eine diesbezügliche Gesetzgebung vorliegt, erstellen wir eine maßgeschneiderte Länderlösung. Für jene Länder, in denen noch kein entsprechendes Gesetz definiert wurde und es somit noch keinen festgelegten Weg zur Datenübertragung gibt, bieten wir ein Standardtool an.

Welche AVL DiTEST VCIs werden unterstützt?

Wir unterstützen alle aktuellen AVL DiTEST VCIs. Darunter fallen VCI 1000, OBD 1000 und OBD 880.

Woher bekomme ich alle notwendigen Bestandteile?

Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren AVL DiTEST Händler.

Ist das Ergebnis der OBFCM-Auslese relevant für das Bestehen der PTI?

Nein, das Ergebnis ist nicht ausschlaggebend für das Bestehen der periodisch-technischen Überprüfung und hat somit keinen Einfluss auf die weitere Nutzung des Fahrzeugs.

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