Abgasuntersuchung im Wandel

Wir fassen für Sie zusammen, was Sie über den Leitfaden 7 wissen müssen. Wie ist der aktuelle Stand zur AU-Richtlinie, welche Prüfverfahren sind für Sie zu berücksichtigen und welche Werkstattausrüstung ist für Sie die richtige? Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Warum dieses Thema aktuell so wichtig ist

  • Das Thema Herstellervorgaben und die Anwendung aktueller Solldaten bei der Abgasuntersuchung wird bei DAkkS-Audits zunehmend beanstandet. Hintergrund ist, dass die Fahrzeughersteller seit Jahren keine Solldaten mehr bereitstellen.
  • Gleichzeitig gilt: Drehzahlen wie Leerlauf- oder Abregeldrehzahl beeinflussen nur sehr wenig bzw. überhaupt nicht das Ergebnis der Abgasuntersuchung. Insbesondere die engen Toleranzvorgaben sind nicht notwendig.
  • Die Drehzahl dient vielmehr als Hilfsgröße, um die AU effizient und softwaregestützt durchführen zu können.
  • Auch die europäische Richtlinie 2014/45 EU fordert keine engen Drehzahlgrenzen.

Ziel und Zeitplan

Ziel der Überarbeitung der AU-Richtlinie und somit auch des Geräteleitfadens ist es, die bewährte Vorgehensweise, die bei der Partikelmessung angewendet wurde, auf andere Untersuchungsverfahren zu übertragen. Nach drei Jahren Erfahrung mit der Partikelmessung wird eine sachliche Neubewertung vorgenommen. Außerdem sollen die Prüfprozedur sowie die anzuwendenden Grenzwerte überprüft werden.

Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass der neue Leitfaden 7 ab 01.01.2027 zur Anwendung kommt. Bis dahin ist weiterhin der Leitfaden 6 anzuwenden, einschließlich der bisherigen Anwendung der Herstellervorgaben.

Was ändert sich im Leitfaden 7 für Sie?

  • Die Regelkreisprüfung wurde vereinfacht: Lambdamessung im hohen Leerlauf, anschließend Lambdamessung im Leerlauf
  • Das Untersuchungsverfahren Partikelmessung hat sich bewährt: Änderungen sind lediglich marginal im Bereich der Drehzahlerhöhung vorgesehen
  • Das Untersuchungsverfahren OBD für Motorräder gilt ab Euro 5+
  • Die Messung von Schließwinkel und Zündzeitpunkt fällt weg, was eine Vereinfachung der AU bedeutet
  • Die älteren Leitfäden können auch nach der Einführung des Leitfaden 7 weiterhin genutzt werden

Vereinheitlichung des Untersuchungsverfahrens

Künftig gibt es ausschließlich folgende Untersuchungsverfahren:

  • O-Kat / U-Kat
  • G-Kat
  • G-Kat mit OBD
  • Trübung
  • Trübung mit OBD
  • PN-Messung mit OBD
  • Alle weiteren Untersuchungsverfahren – z. B. für Motorräder oder alternative Antriebe – wurden in diese Verfahren integriert.

Die Auswahl des richtigen Untersuchungsverfahrens erfolgt künftig anhand der Kriterien Emissionscode, Fahrzeugklasse (neu) und Erstzulassungsdatum (nicht mehr primär über HSN und TSN wie bisher).

Wichtig für Ihre Werkstattausrüstung

  • Software und Geräteeinstellungen gewinnen weiter an Bedeutung
  • Regelkonforme und zukunftssichere AU-Geräte sind entscheidend
  • Aktuelle Softwarestände sorgen für Sicherheit bei Audits
  • Schulung und Unterstützung erleichtern die Umstellung auf neue Verfahren

Unsere Empfehlung: Bereiten Sie sich gut und frühzeitig auf die Umstellung vor. Wir unterstützen Sie dabei gerne.

Bei jedem Kauf einer neuen AVL DiTEST AU-Station oder eines Counters erhalten Sie den Leitfaden 7 kostenfrei dazu.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Zum Thema Leitfaden 7

Warum ist das Thema Leitfaden 7 und Abgasuntersuchung gerade jetzt so wichtig?

 
Bei DAkkS‑Audits wird zunehmend bemängelt, dass Werkstätten Herstellervorgaben und veraltete Solldaten anwenden. Hintergrund: Die OEMs stellen seit Jahren keine Solldaten mehr bereit. Gleichzeitig beeinflussen Drehzahlen wie Leerlauf- oder Abregeldrehzahl das Ergebnis der AU kaum und enge Toleranzen sind sachlich nicht notwendig. Die Drehzahl dient primär als Hilfsgröße für den softwaregestützten Messablauf.
 

Ab wann gilt der neue Leitfaden 7?

 
Der Leitfaden 7 soll ab 01.01.2027 angewendet werden.
 

Was ist das Ziel der Überarbeitung der AU‑Richtlinie?

 
Die bewährte Vorgehensweise aus der Partikelmessung soll auf weitere Prüfverfahren übertragen werden. Nach drei Jahren Erfahrung werden Prozesse, Messgrenzen und Prüfprozeduren neu bewertet und harmonisiert.
 

Welche Änderungen bringt der Leitfaden 7 konkret mit sich?

  • Die Regelkreisprüfung wird vereinfacht (Lambdamessung im hohen Leerlauf + im Leerlauf).
  • Die Partikelmessung bleibt nahezu unverändert – nur eine marginale Anpassung der Drehzahlerhöhung ist vorgesehen.
  • Das OBD‑Untersuchungsverfahren für Motorräder gilt künftig ab Euro 5+.
  • Die Messung von Schließwinkel und Zündzeitpunkt entfällt, was die AU vereinfacht.
  • Ältere Leitfäden dürfen weiterhin genutzt werden, auch nach Einführung des Leitfaden 7.

Welche Untersuchungsverfahren gelten zukünftig?

Künftig gibt es eine klare Vereinheitlichung. Zulässig sind nur noch:

  • O‑Kat / U‑Kat
  • G‑Kat
  • G‑Kat mit OBD
  • Trübung
  • Trübung mit OBD
  • PN‑Messung mit OBD

Spezialfälle wie Motorräder oder alternative Antriebe werden in diese Kategorien eingegliedert.

Wie wird künftig das richtige Untersuchungsverfahren ausgewählt?

Nicht mehr primär über HSN/TSN:
Die Auswahl erfolgt ab Leitfaden 7 nach:

  1. Emissionscode,
  2. Fahrzeugklasse (neu)
  3. Erstzulassungsdatum.

Welche Bedeutung hat der Leitfaden 7 für die Werkstattausrüstung?

  • Software & Geräteeinstellungen werden noch wichtiger.
  • Nur regelkonforme und zukunftssichere AU‑Geräte erfüllen die Anforderungen.
  • Aktuelle Softwarestände schützen vor Audit‑Beanstandungen.
  • Schulungen und Support erleichtern den Umstieg auf die neuen Verfahren.

Wie kann sich meine Werkstatt optimal auf den Leitfaden 7 vorbereiten?

Planen Sie die Umstellung frühzeitig ein:

  • Software regelmäßig aktualisieren
  • Mitarbeiter schulen
  • Geräte auf Kompatibilität prüfen

AVL DiTEST unterstützt Sie aktiv bei der Vorbereitung.

Bekomme ich den Leitfaden 7 automatisch, wenn ich neue Geräte kaufe?

 
Ja, beim Kauf einer neuen AVL DiTEST AU‑Station oder eines Counters erhalten Sie den Leitfaden 7 kostenfrei dazu.
 

Abgasstationen und Counter

MDS Station

Abgasmessung für Benzin- und Dieselmotoren

COUNTER

Partikelanzahlmessung

MDS Flight

Flexible und mobile Abgasmessung

Kontakt

Sie haben Fragen zu AU-Stationen, Software-Updates oder den Leitfaden-Anforderungen?
Unser Inhouse-Sales-Team in Cadolzburg (DE) steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: +49 9103 7131-540

E-Mail: fuesales@avl.com 

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